Aufgrund des ab 01. Januar 2024 eingeführten E-Rezeptes, ist eine Rezeptanforderung nur möglich, wenn Ihre Krankenkassen-Karte in diesem Quartal bereits in der Praxis eingelesen wurde.
Falls dies für Sie nicht zutrifft, kann das E-Rezept lediglich vorbereitet werden. Erst nachdem Sie die Krankenkasse-Karte bei uns in der Praxis vorgelegt haben, wird das E-Rezept erstellt.
Wenn Ihre Krankenkasse-Karte bereits in diesem Quartal in unserer Praxis eingelesen wurde, wird das E-Rezept innerhalb von 24 Stunden erstellt und auf Ihrer Chipkarte elektronisch hinterlegt. Eine Abholung des Rezeptes in unserer Praxis ist nicht mehr notwendig.
Für Privatversicherte erfolgt die Rezepterstellung wie bisher papierhaft.